Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können dass wir seit dem 04.04.2022 offiziell eine nach Anlage 2 zu § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", sowie dem DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" zugelassene Ausbildungsstelle sind.
Dadurch sind wir auch gleichzeitig nach § 68 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) befähigt Erste-Hilfe-Kurse für Führerschein-Anwärter durchzuführen und zu zertifizieren.
Somit sind wir mit sofortiger Wirkung dazu befugt sowohl die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer, als auch die Erste-Hilfe-Kurse für Führerschein-Anwärter durchzuführen.
Wir freuen uns auf Sie!
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