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Geschenkgutscheine jetzt erhältlich!

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Dann schenk doch einfach ein bisschen Sicherheit!

Geschenkgutscheine für das Kursformat "Erste Hilfe am Kind" sind jetzt erhätlich. Sowohl für Einzelpersonen, als auch für Paare möglich.

Bestellung ganz einfach über das Kontakformular - der Gutschein kommt dann ganz bequem in digitaler Form zum Ausrucken zu Hause.

Atemretter & co.?
Nein danke!

Da ich sowohl in den Erste-Hilfe-Kursen für Kinder, als auch im privaten Umfeld immer öfter nach meiner Meinung zu diesem sogenannten "Atemretter" gefragt werde, habe ich mich mal genauer damit beschäftigt.

Vorweg: Ich habe keinerlei Erfahrungen damit, da es weder in der Notfallmedizin, noch im Krankenhaus verwendet wird.
Und das aus gutem Grund!

Selbst wenn dieses Gerät in der Theorie funktioniert, würden da einige Faktoren mitspielen:
Zum einen müsste der Anwender es schaffen die Maske zu 100% dicht auf Mund und Nase des völlig panischen Kindes zu drücken um gleichzeitig den Mechanismus auszuüben - das wäre selbst für geübte Notfallmediziner eine Herausforderung und sehr schwierig zu realisieren! 
Zum anderen müsste der Atemweg vollkommen verschlossen sein um den nötigen Unterdruck zu erzeugen.

Meiner Meinung nach ist das Geldmacherei (50-100€/Stück) mit den Ängsten von Eltern von Kleinkindern und anderen Menschen!
Und viel schlimmer: Die Kunden vertrauen bei einem Erstickungsnotfall auf dieses Utensil und verzichten auf andere, effektive Erste-Hilfe-Maßnahmen wie die Rückenschläge oder das Heimlich-Manöver, was der betroffenen Person das Leben kosten kann!

Also meine ganz klare (persönliche!) Meinung als Notfallsanitäter und Erste-Hilfe-Ausbilder:
Finger weg von den Dingern! 
Besucht einen Erste-Hilfe-Kurs (für Kinder) und lernt was wirklich Leben retten kann!

Kurse für Erste Hilfe am Kind für Eltern und Interessierte. Kindernotfälle erkennen und rechtzeitig handeln.

Neu: 
Erste Hilfe am Kind

Seit Kurzem haben wir nun auch den Kurs "Erste Hilfe am Kind" im Angebot.

Der Kurs ist für alle (werdenden) Eltern, Großeltern und Interessierte, die wissen möchten wie sie einen Kindernotfall erkennen und welche Maßnahmen dann zu treffen sind. 

Zulassung durch die DGUV

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können dass wir seit dem 04.04.2022 offiziell eine nach Anlage 2 zu § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", sowie dem DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" zugelassene Ausbildungsstelle sind.

Dadurch sind wir auch gleichzeitig nach § 68 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) befähigt Erste-Hilfe-Kurse für Führerschein-Anwärter durchzuführen und zu zertifizieren.

Somit sind wir mit sofortiger Wirkung dazu befugt sowohl die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer, als auch die Erste-Hilfe-Kurse für Führerschein-Anwärter durchzuführen.

Wir freuen uns auf Sie!

 

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